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Wie bereits im letzten Blogeintrag erwähnt, wurden die von Ihnen gestellten Fragen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Frau Dipl.-Ing. Kail vom Kompetenzzentrum übergeordnete Stadtplanung sendete mir folgendes, zusammenfassendes Antwortschreiben, dass ich nun mit Ihnen teilen möchte:

Sehr geehrter Herr DI Mag. Steiner, 

Frau Mag. Dr. Dr. Fohler-Norek hat nach Ihrem Gespräch die noch offenen Fragen an das Kompetenzzentrum   übergeordnete Stadtplanung, Smart City Strategie, Partizipation, Gender Planning zur Beantwortung weitergeleitet, wir haben diesbezüglich ja auch bereits telefoniert. Hier jetzt noch einmal in schriftlicher Form inklusive der noch ausständigen Informationen bezüglich Stadtentwicklungsgebieten und Bauvorhaben.

Zuerst vorab: Die verstärkte Wahrnehmung der Thematik in der Öffentlichkeit hat auch eine Entsprechung im Magistrat. Derzeit werden die Maßnahmen hinsichtlich Umsetzungsmöglichkeiten für den  Klimaschutz und Klimawandelanpassung vertieft innerhalb der Stadt Wien geprüft, um in Folge entsprechende Rahmenbedingungen festzusetzen. Dies betrifft Themen wie Fassadenbegrünung, Regenwassermanagement, Gestaltung von Straßenräumen unter besonderer Berücksichtigung verbesserter Lebensbedingungen für Straßenbäume durch Änderungen im Unterbau (Schwammstadtprinzip). Die Stadtbaudirektion ist hier koordinierend tätig.

Für die  von Ihrer Initiative gestellten Fragen kann dabei auf den dafür relevanten strategischen Dokumenten wie der Smart City Rahmenstrategie, dem Stadtentwicklungsplan 2025 und den darauf aufbauenden Fachkonzepten „Öffentlicher Raum“ und „Grün-und Freiraum“ und dem Klimaschutzprogramm der Stadt Wien aufgebaut werden. Für eine in diesem Jahr erfolgte Zwischenbilanz  der ersten beiden Dokumente wurde das Thema Klimaschutz und Klimawandelanpassung noch einmal vertieft, die Arbeiten an einem 3.Klimaschutzprogramm sind im Laufen. Als neuere Initiativen sind auch das Umsetzungsprogramm „Infrastrukturelle Anpassungen an den Klimawandel“ (InKA)  sowie der kürzlich eingerichtete Klima Rat und das Vorhaben des Klimabudgets zu erwähnen. Dies war ja auch Gegenstand im Gespräch mit Frau Mag. Dr. Dr. Fohler-Norek.

Stadtentwicklung ist für die meisten Vorhaben, ob Bauten oder Straßen und Platzgestaltungen  jedoch ein mehrjähriger Prozess, der viele Verfahrensschritte benötigt. Planungen sind auch immer ein Kind ihrer Zeit. Die Vermeidung urbaner Hitzeinseln ist erst seit einigen Jahren als Thema in der Fachwelt aufgetaucht.  Der „Urban Heat Islands Strategieplan Wien“ 2015 hat hier bereits die wesentlichen Handlungsfelder und Maßnahmen aufgezeigt. Zum Thema Gestaltung von Oberflächen, Auswahl von Baumaterialien, Bepflanzung und Begrünung  im öffentlichen Raum hat ein Umdenken bei den Planenden in- und außerhalb des Magistrates stattgefunden. Diesem Thema wird viel mehr  Aufmerksamkeit geschenkt als früher. Es wird jedoch noch dauern, bis das großflächig im Stadtraum sichtbar und merkbar wird. Insbesondere die Adaptierung der Bestandsstadt stellt hier eine große Herausforderung dar.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1.       Warum wurde bei der Neugestaltung der Donauplatte derart wenig Grün eingeplant und „alles zubetoniert“?

Die Ausgestaltung der Donauplatte stellte vor rund zwanzig Jahren eine komplexe Überbauung einer Stadtautobahn mit mehreren Abfahrten und Zufahrten im entsprechenden Bereich durch eine eigene Entwicklungs- und  Errichtungsgesellschaft (Wiener Entwicklungsgesellschaft für den Donauraum – WED) dar www.viennadc.at. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich mit Donaupark und Donauufer hochwertige Grünraume, wobei mit der Überplattung insbesondere die Erreichbarkeit des Donauufers entscheidend verbessert wurde. Für die Wohnbebauung ist festzuhalten, dass die Ausstattung mit Grünräumen den Standards der damaligen Zeit entspricht. Ein deutlich höherer Versiegelungsgrad findet sich im Bereich der Bürogebäude, obwohl auch hier eine Baumreihe gepflanzt wurde. Dies ist einerseits den technischen Rahmenbedingungen des Unterbaus geschuldet, andererseits auch dem Zeitpunkt der Gestaltung, da das Thema „Vermeidung von urbanen Hitzeinseln“ (und deshalb auch möglichst viele unversiegelte und begrünte Bodenflächen vorzusehen) noch nicht im Mainstream der Planung angekommen war.

2.       Wieso wurden bei den Umbauten der Mariahilfer- und Kärntner Straße nicht mehr Grünflächen eingeplant?

Mariahilfer-und Kärntnerstraße sind die beiden am stärksten frequentierten Einkaufsstraßen Wiens mit entsprechend hohen Fußgängerzahlen und Spitzenauslastungen an Samstagen,  insbesondere auch in der Vorweihnachtszeit. Deshalb wurden in der Mariahilferstraße neben den neuen Begrünungselementen und den bereits bestehenden Bäumen keine flächenmäßig größeren unversiegelten und begrünten Bodenflächen vorgesehen. Der helle Plattenbelag sorgt in beiden Straßen für eine geringere Hitzeabstrahlung. Beide Straßen liegen über U-Bahnlinien, dies schränkte den Spielraum für Baumpflanzungen erheblich ein. In der Kärntnerstraße war es möglich, eine Baumreihe zu pflanzen. Die Bäume, die bewässert und besprüht werden, sorgen gemeinsam mit den „Baumgärten“-hochgelegten Baumscheiben, die mit umfassenden Sitzmöglichkeiten kombiniert sind- für einen entsprechenden Abkühlungseffekt .

3.       Warum werden bei neuen/aktuellen Stadtentwicklungsgebieten und Bauvorhaben den Planern und Bauträgern keine verpflichtenden Auflagen bezüglich vermehrter Begrünung und Klimaschutz auferlegt (z.B. Dach- & Fassadenbegrünung inkl. Photovoltaik anstatt großflächiger Glasfassaden und Klimaanlagen, Planungskonzepte mit vielen Grünflächen anstatt Beton/Stein-Hitzeinseln)? Hierzu zählt auch eine verpflichtende und nicht optionale Dachbegrünung bei neuen Dachausbauten anstatt des übermäßigen Gebrauchs von Klimageräten, die den Stromverbrauch und die Hitze in der Stadt noch zusätzlich verschlimmern.

Seit mehreren Jahren wird in den neu festgesetzten Flächenwidmungs-und Bebauungsplänen für flache Dächer eine Begrünung vorgeschrieben. Die letzte Novellierung der Bauordnung 2018 stand unter einen stadtklimatischen Schwerpunkt. Darin wurde auch die Möglichkeit geschaffen, in den Bebauungsplänen Bestimmungen über die Verpflichtung zur Begrünung von Fassaden vorzusehen. Derzeit werden Grundlagen erarbeitet, die einer Umsetzung der   Fassadenbegrünung in Hinblick auf stadtklimatische, bauliche, technische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen Rechnung tragen und auch eine nachgelagerte Vollziehung von entsprechenden Bebauungsbestimmungen ermöglichen. Die Stadtbaudirektion ist hier koordinierend tätig.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Kail

E-Mail, 10.12.2019

Ich wünsche allen Unterstützerinnen und Unterstützern von Grünes Wien einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2020!

Herzliche Grüße,
Helmut Steiner

Beitragsbild von Runze Shi (Unsplash)

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